Zum Arbeitsumfang der Verwaltung der Objekte durch uns gehören u. a.:
Komplette kaufmännische und mietrechtliche Verwaltung der Mietverhältnisse mit allen hierzu anstehenden und im Zusammenhang stehenden Aufgaben.
- Wir erstellen für die Eigentümer monatliche Abrechnungen über die erhaltenen Einnahmen und geleisteten Zahlungen, kontrollieren und erledigen den gesamten Zahlungsverkehr für das Objekt.
- Wir erstellen die jährlichen Betriebs- und Heizkostenabrechnungen für die Mieter und eine komplette Jahresabrechnung für Eigentümer.
- Wir kontrollieren die Entwicklung der Verträge, prüfen die möglichen Mietanpassungen und führen diese durch. Nach Absprache mit den Eigentümern erfolgt die Vornahme von Reparaturen, aber auf Wunsch auch von größeren Modernisierungs- und Sanierungsplanungen.
- Wir führen die Abnahme und Übergabe von Wohnungen und Gewerbeeinheiten mit detaillierten Protokollen und Fotodokumentationen durch.
Wir bieten Ihnen ein Vermietungsservice für Ihr Mietobjekt an, von der Beratung, Mietpreisfindung, Exposéerstellung und -veröffentlichung, Besichtigung mit Mietinteressenten, Mieterauswahl, Prüfung der eingereichten Unterlagen mit Solvenzprüfung bis hin zur Mietvertragsunterzeichnung des aktuellen Hamburger Wohnraummietvertrag. Die zu zahlende Vermietercourtage beträgt bei uns 1,49 Nettokaltmieten inkl. MwSt.
Übrigens, die Kosten die Ihnen im Zuge einer Neuvermietung Ihrer Immobilien entstehen, können Sie steuerlich geltend machen.
LEISTUNGSÜBERBLICK VERWALTUNG WOHNEIGENTUM
Erstellung des Wirtschaftsplans
• Jahresabrechnung und Kurzbericht
• Eigentümerversammlung und Niederschrift
• Ganzjährige Beratung (Eigentümergemeinschaft und Verwaltungsbeirat)
• Hausordnung - Aufstellung und Mitwirkung bei der Einhaltung
• Verträge für die Gemeinschaft
• Überwachung der Dienstleistungen
• Geldverwaltung • Rechnungskontrolle und -anweisung
• Buchführung, insbesondere Führen und Abrechnen von:
• Hausgeldkonten je Sonder-/Teileigentum;
• Einnahmekonten für Erträge;
• Ausgabekonten je Kostenart, ohne Ausweis der Mehrwertsteuer;
• Rückstellungskonten einschließlich Anlage der Mittel;
• Personalkonten für die Mitarbeiter der Gemeinschaft;
• Verrechnungskonten für Versicherungsschäden am gemeinschaftlichen Eigentum bis zur Erstattung der verauslagten Beträge;
• Mitbuchen der Einnahmen und Ausgaben auf dem Bankkonto;
• Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlung;
• Veranlassen der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs, Melden der Gesamt-Heizkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Service-Unternehmen, Einzelbuchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Sonder-/Teileigentum in die Einzel-Jahresabrechnung